• Language:
  •  
  •  
  •  
+49 (30) 93663981
Mon-Fri: 8:30am - 6:00pm
... best spare parts for automation and industry
Searching...
Nothing found.
[[ item.description.prodDescription ]]
* Search is limited to the first 500 results. Please refine your criteria if necessary.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen und Leistungen von Automation Berlin Kunz GmbH zugrunde. Abweichende und/ oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Automation Berlin Kunz GmbH. Eine Zustimmung per E-Mail ist ausreichend. Die folgenden Bedingungen in Verbindung mit den "Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie" (neueste Ausgabe) sind Inhalt aller mit uns abgeschlossenen Kaufverträge oder Werkslieferverträge. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen.

    Allgemeine Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten uns gegenüber nicht. Durch die Auftragserteilung und unsere Auftragsbestätigung gelten unsere Bedingungen, auch bei anders lautenden Bestellvorschriften des Auftraggebers als anerkannt, falls es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann im Sinne HGB handelt.

    Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen bei deren Eingang nicht noch einmal widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware gelten unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen als angenommen.

    Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen - insbesondere soweit sie diese Bedingungen abändern - werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
  2. Preise - Kataloge
    Die Preise unserer Listen, Druckschriften und Angebote verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, Transportkosten, Versicherungskosten und Zoll. Die Preise erhöhen sich um die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Preise sind freibleibend, der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung des Auftrages zustande. Preis- und Kostenänderungen jeder Art, berechtigen uns zu einer Preiskorrektur. Dies gilt auch für bereits bestätigte Aufträge. Bestellungen per Telefon, Fax oder mündliche Bestellungen, Ergänzungen, Abänderungen usw. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns, des Weiteren bedürfen sämtliche Nebenabreden der Schriftform. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück oder verweigert er die Vertragserfüllung, so muss der mit Schadenersatz von Seite des Herstellers rechnen.
    Diese Regelung gilt für alle Fälle, in denen wir berechtigt sind, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

    Mindestbestellwert 500 EUR, sonst kann die Bestellung im Werk von Siemens nicht ausgeführt werden.

  3. Sonderanfertigungen, Service
    Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden. Serviceleistungen sind gemäß unserem Angebot zu entrichten.
  4. Lieferung
    Lieferungen erfolgen auf eigene Gefahr und auf Kosten des Käufers ab Werk ausschließlich Verpackung. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrückliche Anordnung des Käufers. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Hierbei handeln wir nur als Vermittler.

    Die Auswahl des Transportweges (Spediteur, Paketdienst, Post, etc.) obliegt uns, sofern der Kunde keine Vorgaben zum Zeitpunkt der Bestellung hat. Sollten wir uns mit einer Lieferung im Verzug befinden, wird eine Nachfrist im Sinne des § 326 BGB ausbedungen, deren Dauer mindestens 4 Wochen beträgt. Allerdings gilt, dass wir für Verzögerungen des Herstellers oder Vorlieferanten nicht zur Verantwortung gezogen werden können, da wir keinen direkten Einfluss auf Liefertermine und die Produktionskette haben, da diese nicht direkt von uns gesteuert und / oder kontrolliert werden können.

    Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen des Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen Verzug des Lieferanten vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.

    Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Besondere Umstände wie Betriebsstörungen, Rohstoffschwierigkeiten, Krieg, Beschlagnahme, Streiks, Aussperrungen Versandschwierigkeiten sowie jede höhere Gewalt befreien uns vom Vertrag zurückzutreten, wobei jede Schadenersatzpflicht unsererseits, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen ist.

    Bei Rücklieferung behalten wir uns eine Rücknahme vor. Sie ist abhängig davon, ob wir unsererseits die Ware an den jeweiligen Hersteller zurückgeben können. Es entstehen stets Wiedereinlagerungskosten u. Bearbeitungsgebühren. Diese sind je nach Hersteller der Ware sehr unterschiedlich u. können auf Anfrage mitgeteilt werden. Ansonsten berechnen wir die jeweiligen Pauschalen.
  5. Zahlung
    Die Zahlung des in Rechnung gestellten Betrages ist stets vor Versand der bestellten Ware(n) zu entrichten, sofern nicht abweichende Vorgaben lt. Angebot bestehen. Bei Neukunden behalten wir uns eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes, Rest vor Lieferung, vor. Bei Auslandskunden entstehen im Falle einer anteiligen Vorauszahlung doppelte Bankgebühren.
    5a: Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen berechnet, dem ein Prozent pro einen Arbeitstag von offenen Rechnungen liegt. Wechselspesen und Verzugszinsen sind sofort zur Zahlung fällig.
  6. Haftung und Mängel
    Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand unserer Lieferung ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des Werkes oder des Lagers, auch bei frachtfreier Lieferung.

    Beanstandungen eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Bei begründeten Reklamationen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatz des Minderwertes. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung steht dem Besteller das Recht zur Minderung oder Wandlung zu.

    Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, gleich ob sie auf Ansprüche aus Vertrag, vertragsähnliche oder gesetzliche Schuldverhältnisse gestützt werden, insbesondere auf Ansprüche aus Verzug, nachträglicher Unmöglichkeit, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung.

    Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung sorgfältig zu untersuchen und uns Mängel oder Mengenabweichungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich später ein Mangel oder eine Mengenabweichung, die bei der Untersuchung nach der vorgehenden Bestimmung nicht erkennbar war, so muss die Anzeige unverzüglich schriftlich nach der Entdeckung gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels bzw. der Mengenabweichung als genehmigt. Der Empfänger ist verpflichtet, Sendungen, die bei der Anlieferung Mängel oder Fehlmengen aufweisen, nur unter Vorbehalt anzunehmen und sich die Beanstandung vom abliefernden Spediteur entsprechend auf dem Frachtbrief bescheinigen zu lassen. Eigenmächtig zurückgeschickte Waren, ohne vorherige Absprache mit uns, kann nicht akzeptiert werden und hieraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des eigenmächtig handelnden.

    Um einen sicheren Rücktransport zu gewährleisten, sollte der Versand möglichst in der Originalverpackung vorgenommen werden, bzw. der Originalverpackung ähnlich sein. Schäden, die auf ungenügende Verpackung seitens des Kunden zurückzuführen sind, liegen nicht im Verantwortungsbereich von uns sondern des Kunden und sind durch diesen zu tragen. Anfallende Kosten durch reklamierte Rücksendungen gehen zu Lasten des Bestellers oder dem zurücksendenden Unternehmen und können gegenüber Automation Berlin Kunz GmbH nicht geltend gemacht werden. Gebrauchtteile werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft! Angaben über Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten lediglich als annähernd und erfolgen nach unserem besten Wissen, jedoch ohne Gewähr. Automation Berlin Kunz GmbH übernimmt keine Haftung, weder für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit von www.automation-berlin.com , noch für technische oder elektronische Fehler des Email-Angebotes.
  7. Eigentumsvorbehalt
    Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung - einschließl. des Kontokorrentensaldos - unser Eigentum. Die Ware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert oder -verarbeitet werden. Wird sie weiterveräußert oder -verarbeitet, so steht die daraus entstehende Kaufpreisforderung bis zur Höhe unserer Gesamtforderung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung uns zu. Der Käufer tritt schon jetzt diese künftige Kaufpreisforderung an uns ab. Es steht uns frei, den Drittkäufer von dieser Abmachung in Kenntnis zu setzen. Der Käufer verpflichtet sich ausdrücklich, auf Verlangen unverzüglich schriftliche Unterlagen über Art und Höhe dieser Forderung bekannt zu geben. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherung die Forderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers in soweit zur Rückübertragung verpflichtet. Der Käufer ist verpflichtet, uns von evtl. Pfändungen und Beeinträchtigungen unseres Eigentums unverzüglich Mitteilung zu machen. Uns dadurch entstehende Rechtsverfolgungskosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Lagerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Ist der Käufer ganz oder teilweise mit der Zahlung im Verzug, sind wir berechtigt, ohne Mahnung sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen. Eine zwischenzeitlich eingetretene Wertminderung geht zu Lasten des Käufers.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus einem Liefervertrag ist 35683 Dillenburg. Alle sich aus dem Lieferverhältnis mit Vollkaufleuten oder mit öffentlich-rechtlichen Körperschaften ergebenden Streitigkeiten, insbesondere auch solche aus Wechsel oder Scheck, sind im ausschließlichen Gerichtsstand des Erfüllungsortes zu entscheiden.
  9. Sonstiges
    Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine gegebenenfalls unwirksame Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Für sämtliche Produkte sind technische Änderungen vorbehalten.
  10. Datenspeicherung / Datenschutz
    Gemäß §28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Sämtliche vom Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund des Vertragsverhältnisses zu Automation Berlin Kunz GmbH seine Daten gespeichert werden. Diese Daten dienen ausschließlich der Auftragsabwicklung und werden nicht an Dritte weitergegeben.